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   BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90   

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BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90 (https://dejure.org/1991,5681)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1991 - 1 WB 138.90 (https://dejure.org/1991,5681)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1991 - 1 WB 138.90 (https://dejure.org/1991,5681)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwerbung als Soldat auf Zeit unter Vorspiegelung falscher Tatsachen - Aufzeigen der Möglichkeiten der Berufsausbildung bei Bewerbung - Bestimmung des Umfangs der gerichtlichen Nachprüfung und Entscheidung im Klägerantrag - Ablehnung der Anträge auf Teilnahme an einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.06.1962 - VII C 78.61

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90
    Ein solcher Antrag wäre indes unzulässig, weil ein Feststellungsantrag nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme gerichtet sein kann (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage bzw. auf die Feststellung einer Tatsache (vgl. Urteil vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 c 78.61 - <BVerwGE 14, 235 [f]> und vom 14. Mai 1963 - BVerwG 7 C 33.68 - BVerwGE 16, 92 [f]; Beschlüsse vom 14. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 157.86 - und vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 - Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 43 RdNr. 3 a.E.).
  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 33.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90
    Ein solcher Antrag wäre indes unzulässig, weil ein Feststellungsantrag nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme gerichtet sein kann (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage bzw. auf die Feststellung einer Tatsache (vgl. Urteil vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 c 78.61 - <BVerwGE 14, 235 [f]> und vom 14. Mai 1963 - BVerwG 7 C 33.68 - BVerwGE 16, 92 [f]; Beschlüsse vom 14. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 157.86 - und vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 - Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 43 RdNr. 3 a.E.).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87

    Funktionsbereiche - Innerdienstliche Abgrenzung - Militärischer Vorgesetzter -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90
    Maßnahmen sind dem öffentlichen Recht zugehörige Handlungen und Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf der Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses gegenüber Soldaten getroffen werden (Beschluß vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 9.87 - <BVerwGE 83, 336 [f]>).
  • BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90
    Ein solcher Antrag wäre indes unzulässig, weil ein Feststellungsantrag nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme gerichtet sein kann (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage bzw. auf die Feststellung einer Tatsache (vgl. Urteil vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 c 78.61 - <BVerwGE 14, 235 [f]> und vom 14. Mai 1963 - BVerwG 7 C 33.68 - BVerwGE 16, 92 [f]; Beschlüsse vom 14. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 157.86 - und vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 - Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 43 RdNr. 3 a.E.).
  • BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 70.89

    Anspruch auf Ausübung der Dienstaufsicht zu Gunsten des Soldaten - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90
    Ein Antrag muß daher so klar sein, oder sich aus der Begründung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung und dem weiteren Vorbringen so eindeutig entnehmen lassen, daß auf ihn, würde ihm stattgegeben, eine verständliche, inhaltlich genau abgegrenzte und gegebenenfalls vollstreckbare Entscheidung ergehen kann (Beschlüsse vom 30. November 1988 - BVerwG 1 WB 51.87 - und vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 82 RdNrn. 4 f.).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 7.90

    Anfechtbarkeit der Ablehnung der Benennung eines Soldaten als Bewerber für den

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90
    Ein solcher Antrag wäre indes unzulässig, weil ein Feststellungsantrag nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme gerichtet sein kann (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage bzw. auf die Feststellung einer Tatsache (vgl. Urteil vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 c 78.61 - <BVerwGE 14, 235 [f]> und vom 14. Mai 1963 - BVerwG 7 C 33.68 - BVerwGE 16, 92 [f]; Beschlüsse vom 14. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 157.86 - und vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 - Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 43 RdNr. 3 a.E.).
  • BVerwG, 12.12.1969 - VII C 33.68

    Zuständigkeit für den Ausspruch gebührenpflichtiger Verwarnungen - Polizeibeamter

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90
    Ein solcher Antrag wäre indes unzulässig, weil ein Feststellungsantrag nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme gerichtet sein kann (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage bzw. auf die Feststellung einer Tatsache (vgl. Urteil vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 c 78.61 - <BVerwGE 14, 235 [f]> und vom 14. Mai 1963 - BVerwG 7 C 33.68 - BVerwGE 16, 92 [f]; Beschlüsse vom 14. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 157.86 - und vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 - Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 43 RdNr. 3 a.E.).
  • BVerwG, 29.11.1989 - 1 WB 44.89

    Beschwerde eines Soldaten gegen sein zuständiges Personalreferat wegen Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90
    Der Feststellungsantrag darf auch nicht zur Umgehung eines wegen Fristablaufs unzulässigen Anfechtungsantrags benutzt werden (Beschluß vom 29. November 1989 - BVerwG 1 WB 44.89 -).
  • BVerwG, 30.11.1988 - 1 WB 51.87

    Antrag auf Einleitung einer Personalführungsmaßnahme - Anspruch eines Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90
    Ein Antrag muß daher so klar sein, oder sich aus der Begründung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung und dem weiteren Vorbringen so eindeutig entnehmen lassen, daß auf ihn, würde ihm stattgegeben, eine verständliche, inhaltlich genau abgegrenzte und gegebenenfalls vollstreckbare Entscheidung ergehen kann (Beschlüsse vom 30. November 1988 - BVerwG 1 WB 51.87 - und vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 82 RdNrn. 4 f.).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 55.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Unwiderruflichkeit/Unanfechtbarkeit der Rücknahme eines

    Der in diesem Zusammenhang gestellte Hilfsantrag, nach Anhörung eines Sachverständigen festzulegen, welchen Mindestanforderungen ein für ihn zumutbarer Überbrückungs-Dienstposten genügen müsse, ist unzulässig, weil ein Feststellungsantrag nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, nicht aber auf die Feststellung von Tatsachen gerichtet sein kann (vgl. Beschluß vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 - m.w.N.).

    Elemente oder Vortragen einer dienstlichen Maßnahme oder Unterlassung können jedoch nicht verselbständigt und zum Gegenstand eines Feststellungsantrages gemacht werden (vgl. Beschluß vom 2. Juli 1991 a.a.O.).

    Soweit der Antragsteller davon ausgeht, ihm hätte, als sich die Schließung des BwKrhs O. abzeichnete, auf Grund einer Zusicherung in der Vergangenheit der nächste verfügbare AbtLtr X-Dienstposten übertragen werden müssen (Antrag 6.2), ist der entsprechende Feststellungsantrag als subsidiär gegenüber einem möglich gewesenen Verpflichtungs- oder Anfechtungsantrag anzusehen und deshalb unzulässig (vgl. § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO; Beschluß vom 2. Juli 1991 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 10.93

    Gerichtliches Antragsverfahren - Antragsbegehren - Konkretisierung des Begehrens

    Ein derart unbestimmtes, nicht konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrags vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden, da hierauf eine inhaltlich genau abgegrenzte und vollstreckbare Entscheidung nicht ergehen könnte (vgl. Beschlüsse vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 - und vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 38.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 9.96

    Recht der Soldaten - Sozialplan ist keine Maßnahme i.S. von § 17 Abs. 3 S. 1 WBO

    Eine Unterlassung ist das Nichttätigwerden dann, wenn der Antragsteller einen Anspruch auf Vornahme einer Maßnahme im dargelegten Sinn zu haben glaubt (vgl. Böttcher/Dau, WBO , 3. Aufl., § 17 RdNr. 57; Beschluß vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 - (BVerwG DokBer B 1991, 270)).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 103.90

    Recht der Soldaten: Schwärzung einer aufgehobenen Stellungnahme zu einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird der Gegenstand des Antragsverfahrens durch das Vorverfahren oder - wenn ein solches nicht erforderlich ist - durch die Antragsschrift bestimmt (BVerwGE 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 5. Juli 1990 - 1 WB 138/90).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 31.98

    Untätigkeitsbeschwerde eines Soldaten wegen Unterlassen seiner Beförderung -

    Eine Unterlassung ist das Untätigbleiben in Fällen, in denen der Antragsteller glaubt, einen Anspruch auf Vornahme einer Maßnahme im vorstehend dargelegten Sinn zu haben (vgl. Beschluß vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 - ).
  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96

    Versetzung eines Soldaten auf einen gleichwertigen Dienstposten - Zulässigkeit

    Ein unbestimmtes, nicht genau konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungs- oder - wie hier - Bescheidungsantrags vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden, weil hierauf eine inhaltlich genau abgegrenzte und vollstreckbare Entscheidung nicht ergehen könnte (ständige Rechtsprechung: so Beschlüsse vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 - , vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 - , vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 29.94 - m.w.N., vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 55.95, 56.95 - und vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 80.95 -).
  • BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 80.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Beurteilung eines Berufssoldaten

    Ein unbestimmtes, nicht konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrages vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden, da hierauf eine inhaltlich genau abgegrenzte und vollstreckbare Entscheidung nicht ergehen könnte (vgl. Beschlüsse vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 - und vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 - ).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 53.92

    Vortäuschung falscher Tatsachen durch den Vorgesetzten eines Soldaten mit Blick

    Ein Feststellungsantrag kann nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme gerichtet sein (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die bloße Feststellung einer Tatsache (vgl. Beschlüsse vom 14. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 157.86 - und vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 -).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 39.94

    Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung (BMVg) zur Anordnung der

    Eine Unterlassung ist das Nichttätigwerden dort, wo der Antragsteller einen Anspruch auf Vornahme einer Maßnahme im dargelegten Sinn zu haben glaubt (vgl. Böttcher/Dau, WBO, 3. Aufl., § 17 RdNr. 57; Beschluß vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 -).
  • BVerwG, 14.06.1994 - 1 WB 2.94

    Rechtsfragen ohne Bezug zu einer konkreten Einzelfallmaßnahme als Gegenstand

    Eine Unterlassung ist das Nichttätigwerden dort, wo der Antragsteller einen Anspruch auf Vornahme einer Maßnahme im dargelegten Sinn zu haben glaubt (vgl. Böttcher/Dau, WBO, 3. Aufl., § 17 RdNr. 57; Beschluß vom. 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 -).
  • BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 77.93

    Unzulässigkeit eines Antrags wegen Fristablaufs - Beschwerde eines Berufssoldaten

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